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Bilder aus dem Schulleben der LVR-Wilhelm-Körber-Schule

Mutismus / Autismus

Bei etwa 5% der Schülerinnen und Schüler an der WKS wurde die Diagnose "Mutismus" oder "Autismus" gestellt. Genauer gesagt handelt es sich um Kinder bzw. Jugendliche mit dem sog. "selektiven Mutismus" oder dem "Asperger-Syndrom".

Andere Formen des Autismus, die an der WKS sehr selten vorkommen, sind: Atypischer Autismus und frühkindlicher Autismus

Zu beachten ist, dass für eine Aufnahme an unserer Schule grundsätzlich die Vorgaben des § 4 Abs. 3 der AOSF bindend sind. Eine Aufnahme bei den Diagnosen Mutismus und Autismus kommt also dann infrage, wenn dabei der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen der Kommunikation verbunden ist und dies nicht alleine durch außerschulische Maßnahmen behoben werden kann.

Selektiver Mutismus

Die Betroffenen haben im Allgemeinen überwiegend unauffällig die Sprache erworben (leichtere Verzögerungen können aber vorkommen, und auch Zweisprachigkeit kann sich ungünstig auswirken). Jedoch bleiben diese Kinder und Jugendlichen stumm, wenn sie mit fremden Situationen und Personen in Berührung kommen.

Bei Kindern/Jugendlichen mit selektivem Mutismus wird - wenn irgend möglich - bereits vor dem Wechsel an die WKS Kontakt mit der Familie aufgenommen, denn im Schulwechsel liegt auch die große Chance begründet, sich im neuen Umfeld als sprechende Person neu zu bewähren. Des Weiteren wird besonders an einer vertrauensvollen Beziehung gearbeitet, die es den Kindern/Jugendlichen ermöglicht, Angst abzubauen und sich der Kommunikation mit Gleichaltrigen und Erwachsenen zu stellen. Darüber hinaus kann eine schulbegleitende Therapie angezeigt sein. Bewährt hat sich die intensive Zusammenarbeit mit außerschuli-schen Sprachtherapeutinnen. Für Schülerinnen und Schüler mit selektivem Mutismus wurde die Gewährung eines spezifischen Nachteilsausgleichs in Bezug auf die Bewertung mündli-cher Leistungen beschlossen. Diese gehen in die Leistungsnoten nicht ein; es erfolgt ein Vermerk auf dem Zeugnis (Beschluss der LK vom 14.02.2013).

Ausführlich dazu:

Asperger-Syndrom

Diese Diagnose bezeichnet eine Entwicklungsstörung von früher Kindheit an mit Symptomen wie z. B.

  • eingeschränktes Einfühlungsvermögen in das Denken und Verhalten Gleichaltriger
  • Festhalten an immer wieder gleichen Themen
  • ungeschickte Kontaktaufnahme
  • Schwierigkeiten, Blickkontakt zu halten
  • Redeschwall
  • Weglaufen

Ausführlich dazu:

Von ihrem intellektuellen Leistungsvermögen her könnten diese Kinder und Jugendlichen prinzipiell auch in Regelschulen gut gefördert werden. Ein Problem ergibt sich daraus, dass z. B. beim selektiven Mutismus die Leistungen oft schwer zu beurteilen sind und beim Asperger-Syndrom eine intensive Betreuung erforderlich ist, damit die Betroffenen sich konzentriert dem Lernstoff zuwenden können.

Bei Kindern/Jugendlichen mit dem Asperger-Syndrom erweist sich die Begleitung durch eine/n Integrationshelfer/in in der Regel als sinnvoll. Deren Aufgabe besteht im Wesentlichen darin, den betroffenen Schülerinnen und Schülern eine Struktur zu geben, so dass sie dem Unterricht folgen können. Wenn nötig, werden die Betroffenen aber auch in den Pausen begleitet, denn hier ergibt sich aufgrund der hohen Empfindlichkeit der Schüler mit dem Asperger-Syndrom gelegentlich Konfliktpotential.