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Bilder aus dem Schulleben der LVR-Wilhelm-Körber-Schule

Eltern

Impressionen vom WKS Schulfest 2017: Schnappschuss
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Die Schule und die Eltern arbeiten gemeinsam an den Bildungs- und Erziehungszielen (vgl. § 2 SchulG NRW).

Eltern sind Mitglieder der jeweiligen Klassenpflegschaft ihres Kindes. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sind Mitglieder der Schulpflegschaft.
Die Schulpflegschaft tagt an der WKS immer erstmals zu Beginn eines Schuljahres und danach bei Bedarf (z. B. zur Planung von Schulfesten und anderen besonderen Aktivitäten oder auf Wunsch der Elternschaft).

Zwei Elternvertreter sind Mitglieder der Schulkonferenz. Sie ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule und stimmt über grundsätzliche Fragen der schulischen Arbeit ab (ausführlich dazu: § 65 SchulG NRW).

An der WKS haben Eltern des Weiteren die Möglichkeit, an den Sitzungen der Fachkonferenzen Deutsch, Englisch und Mathematik/Naturwissenschaften teilzunehmen.

Über die gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungsmöglichkeiten hinaus unterstützt die Wilhelm-Körber-Schule die Arbeit des Landesverbandes Sprache NRW (Geschäftsstelle: Fischerstraße 23, 42287 Wuppertal)
Internet: