Beratungskonzept
Allgemeine Ziele und Aufgaben
Beratung ist eine von vielen Aufgaben unserer Schule. Schüler, Schülerinnen, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer müssen sich permanent auf neue Entwicklungen einstellen. Die Schulstrukturen, die Schülerpersönlichkeiten und das gesellschaftliche Umfeld verändern sich fortwährend.
Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie z. B. Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Sie bezieht sich auf die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege einschließlich der Berufswahlorientierung sowie bei Lern- und Erziehungsproblemen. Den Bezugsrahmen legt der Erlass "Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrerinnen in der Schule" (BASS 12-21 Nr.4 v. 08.12.1997) fest.
Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte sollen auf ein Angebot zurückgreifen können, das die verschiedenen Aufgaben und Bereiche von Beratung und die dafür zuständigen Personen oder Gremien deutlich aufzeigt. So kann Beratung effizient gestaltet werden.
Das folgende Konzept strukturiert die notwendigen und möglichen Beratungsprozesse.
Ansprechpartner: Schulleitung
- Beratung in allen Fragen, die die Aufgaben der WKS betreffen
- Schullaufbahnberatung bei der Aufnahme/Abgabe von Schülern und Schülerinnen
- Beratung beim Verfahren zur Feststellung sonderpäd. Förderbedarfs
- Beratung der sonderpäd. Förderung bes. im Bereich Sprache
- Beratung von Schülern und Eltern bei schwerwiegenden Auffälligkeiten im Lern- und Arbeits- oder Sozialverhalten
- Beratung aller an der WKS tätigen Menschen bezogen auf ihre jeweiligen spezifischen Aufgaben
Ansprechpartner: Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer
- Schullaufbahnberatung
- Beratung von Schülern auf der Basis der Förderpläne
- Beratung von Schülern und Eltern bei Leistungs- und/oder Verhaltensauffälligkeiten
- Informationsaustausch und Kooperation mit den Fachlehrern
- Vorbereitung und Durchführung von Klassenkonferenzen
Ansprechpartner: Fachlehrerinnen und Fachlehrer
- Kooperation mit den Klassenlehrern
- Einbeziehung in Beratungsprozesse der Klassenlehrer/innen
Ansprechpartner: SV-Lehrer
- Unterstützung und Begleitung der Schülervertretung
- Beratung bei Problemen mit Lehrkräften oder anderen Schülern
Ansprechpartner: Berufswahlkoordinatoren
- Beratung zum Übergang Schule-Beruf
- Kooperation mit der Agentur für Arbeit
- Beratung von Kollegen in höheren Klassen
Ansprechpartner: Beratungslehrkraft
- Ansprechpartner/in für Schüler, Eltern, Lehrer/innen
- Beratung bei Problemen in der Schule oder zu Hause
- Beratung bei Problemen mit Lehrkräften oder anderen Schülern
- Unterstützung bei der Auswahl von Behandlungsmöglichkeiten
- Herstellung von Kontakten zu außerschulischen Beratungsstellen / Kliniken o. Ä.
Ansprechpartner: Sozialpädagogik
siehe Schulsozialarbeit
Ansprechpartner: Klassensprecher und Schülervertreter
- Beratung von Schülern bei Problemen zwischen Schülern
- Beratung von Schülern bei Problemen zwischen Schülern und Lehrkräften
Ansprechpartner: Elternpflegschaft
- Ansprechpartner bei Problemen innerhalb der Klassen
- Beratung bei Problemen zwischen der Elternschaft und Lehrkräften/Schulleitung
Herkunft der Beratungsfälle und der Umgang mit ihnen
von Schülern eingefordert
- Gespräche unter Schweigepflicht
- Maßnahmen im Sinne des Schülers
- Einbeziehung des Klassenlehrers oder anderer Personen (Kollegen, Schulkameraden, Familienangehörige, Fachleute)
- Kontakt mit außerschulischen Beratungsstellen
- bei Gefährdung Ergreifen von Maßnahmen
von Lehrern eingebracht
- Abwägung, wie weit die alleinige Verantwortung des Klassenlehrers geht
- Beratung in Anspruch nehmen bedeutet kein Eingeständnis von Unfähigkeit
- kollegiale Fallberatung
von der Schulleitung gesehen und eingebracht
- Verantwortung besteht für alle Schüler
- Beratung gemeinsam mit dem Klassenlehrer
- Einbeziehung weiterer Personen aus dem Beratungsteam
- kollegiale Fallberatung